Das neue Handykonzept
Unsere Schule versteht sich als geschützter Lern- und Lebensraum, in dem unsere Schülerinnen und
Schüler sich entwickeln, miteinander lernen und ihre sozialen Kompetenzen stärken können. Der
Schulalltag soll durch persönliche Begegnungen und eine alters- und entwicklungsgerechte
Lernumgebung geprägt sein.
Die Handyregelung der Großen Schule verfolgt mehrere Ziele. Ein zentrales Ziel ist der Schutz der
mentalen Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens unserer Schülerinnen und Schüler. Das
zwanghafte Gefühl, permanent erreichbar sein zu müssen, die unterschwellige Angst, einen Post oder
eine Nachricht zu verpassen, sowie der permanente Vergleich auf Social Media – all das erzeugt bei
Jugendlichen einen starken Druck, dem sie durch eine unreglementierte Handynutzung auch in der
Schule zunehmend ausgesetzt sind. Unser Handykonzept schafft bewusst einen Freiraum für unsere
Schülerschaft.
Darüber hinaus unterstützt das Handykonzept eine höhere Konzentration auf den Unterricht, indem
Ablenkung reduziert und eine langfristige, ungestörte Fokussierung auf ein Thema oder eine Aufgabe
ermöglicht werden.
Der Verzicht auf die Nutzung mobiler Endgeräte, sog. Smartdevices, in den Pausen verbessert das
Miteinander der Schülerinnen und Schüler. Kommunikative Kompetenzen werden gestärkt, das soziale
Erleben gefördert.</>
1. Nutzung des Handys im Schulalltag
Das Mitbringen von Handys und Smartwatches erfolgt auf eigene Verantwortung.
1.1. Regelung Sekundarstufe I (Jahrgang 5 bis 10)
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verwahren während der Unterrichtszeit ihre Handys
und Smartwatches in Handytaschen der Firma Locksta. Diese Handytasche ist von den
Erziehungsberechtigten anzuschaffen.
Beim Betreten des Schulgeländes verriegeln die Schülerinnen und Schüler die Handytasche. Die Geräte
sind damit offline und nicht mehr erreichbar.
In der ersten Unterrichtsstunde führt die unterrichtende Lehrkraft einen „Klick-Check“ durch.
Anschließend wird die Handytasche in der Schultasche verwahrt.
Am Ende des Schultages wird die Handytasche mithilfe eines Entplopper-Systems wieder freigegeben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Entplopper strategisch auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude
positioniert.
1.2. Regelung Sekundarstufe II (Jahrgang 11 bis 13)
In den Jahrgängen 11-13 wird an die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung der Schülerinnen
und Schüler appelliert; entsprechend ist die Handyregelung gegenüber der Sekundarstufe I gelockert.
Mobile Endgeräte sind während des Unterrichts in der Schultasche aufzubewahren. Eine Nutzung in
der Schule ist ausschließlich in den durch Schilder ausgewiesenen Handyzonen gestattet.
2. Sonderregelungen und Ausnahmen
- Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder nach Rücksprache mit
einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren. Eltern können in dringenden Fällen über das
Sekretariat Kontakt mit ihren Kindern aufnehmen. - Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein
digitales Gerät angewiesen sind, können bei der Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung
beantragen. - Lehrkräfte und Schulpersonal reduzieren die Handynutzung aus Vorbildfunktion auf ein
notwendiges Minimum. - Für Fahrten/Exkursionen können gesonderte Regeln vereinbart werden.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Regelung ziehen Erziehungsmittel und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 61
NSchuG) nach sich. Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls
einzubeziehen.
| Verstoß | Maßnahme |
| 1. Verstoß: Unerlaubte Nutzung während des Unterrichts oder während der Pause |
Nachricht über den Schulmanager an die Eltern. Abgabe des Geräts im Sekretariat (regelhaft bis zum Ende des persönlichen Schultages). |
| 2. Verstoß oder bei schwerwiegendem Verstoß (z. B. heimliche Aufnahmen, Störung des Unterrichts) |
Elternkontakt und Einbehaltung des Geräts bis zur Abholung durch die Eltern, ggf. Verwahrung auch über das Wochenende. |
| 3. Verstoß und weitere Verstöße | Zusätzlich: Schulleitergespräch und ggf. Erziehungsmittel/ Ordnungsmaßnahmen |
| Mitführung von „ungeblocktem“ Handy und /oder Smartwatch am Arbeitsplatz in Prüfungssituationen |
Wertung als Täuschungsversuch |
| Verbreitung strafbarer Inhalte (z. B.Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) |
Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden sowie Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen |
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zur Einführung sowie jeweils zu Beginn des Schuljahres in allen Klassen vorgestellt.
Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte
werden über die Regelungen im Schulmanager informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird
regelmäßig überprüft. Bei Bedarf werden diese überarbeitet. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von
Evaluationen und schulischen Bedarfen.
